Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Inhalte. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. ×
  • Anmelden

Sprintus Expert Logo Kronosoft Logo



  • Menü
  • Produktinformation
    • Produktbroschüre
    • Module
    • Auftragsbearbeitung
    • Bildbearbeitung
    • Textverarbeitung
    • Rechnungswesen
    • Restwertbörsen
    • Varianten
  • Demoversion
    • Download-Formular
  • Support
    • Supportbereich
    • Sprintus Expert-Hotline
    • Rückruf-Service
    • Support-Formular
  • Kundenlogin
    • Login
Sprintus Expert Varianten
News
News - Kurz notiert


Sprintus Expert Austria Edition steht kurz vor dem Release

Unser Entwicklungsteam hat hart gearbeitet. Nun ist es Bald soweit. Sprintus Expert Austria Edition steht kurz vor der offiziellen Veröffentlichung. Das sich bereits bei einigen Entwicklungspartner im Einsatz befindliche Produkt, hat nun die Marktreife erreicht und bekommt derzeit den letzten Schliff.

Durch die tatkräftige und hilfsbereite Unterstützung aller beteiligten Entwicklungspartner, welche sich aus der österreichischen Versicherungswirtschaft, aller führenden Hersteller von Kalkulations- und Fahrzeugbwertungssystemen, sowie des Versicherungsverbandes zusammensetzen, konnte Sprintus Expert Austria Edition in rassanter Geschwindigkeit entwickelt werden. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden mit Sprintus Expert bereits mehr als 10.000 Gutachten erstellt und ist somit bereits aus den Kinderschuhen herausgewachsen.

Die Kalkulationssysteme der DAT - Deutsche Automobil Treuhand SilverDAT-II und der ERE-Manager der Firma Eurotax GmbH werden bereits unterstützt. Weitere Kalkulationssysteme werden folgen.

Durch die Lieferung und Bereitstellung der Rohdaten der Eurotax-Fahrzeugbewertung, können diese, neben den manuellen Methoden, als Basis für die Fahrzeugbewertung von PKW´s, Zweiräder und LKW´s genutzt werden. Es wird dabei ein mit Eurotax gemeinsam entwickeltes Lizenzierungsverfahren eingesetzt, welches die Lizenzen und Zugriffsrechte steuert.

Die Datenaustausch-Schnittstelle zu EuroSV der Firma Eurotax wurde ebenfalls bereits integriert und ist Einsatzbereit.

Es sind alle vorgeschriebenen Methoden zur Berechnung bzw. Bestimmung von Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Sonderausstattungsbewertung usw. enthalten. Die Erstellung von Gutachten (alle Layouts), Rechnungsprüfung, Wertminderungsgutachten, Fahrzeugbewertungen, Schätzurkunden, Einzelrechnungen, Sammelrechnungen uvw. sind umgesetzt und einsatzbereit.

Support-Ende von Microsoft XP

Seit dem 8. April 2014 hat Microsoft seinen Support für Windows XP endgültig eingestellt.

Auch wird Kronosoft zu diesem Stichtag den offiziellen Support für die Kfz-Sachverständigen Software Sprintus Expert auf Windows XP-Systemen einstellen. Natürlich berührt dies nicht den gewohnten Support für Sprintus Expert auf allen neueren Betriebsystemen.

Die Entwicklung von neuen Technologien für Microsoft´s neuere Betriebsysteme geht immer weiter. Aufgabe eines Softwareunternehmes ist es, seine Produkte für dessen Kunden auf dem neuesten Stand zu halten und ebenfalls an neue bzw. veränderte Technologien anzupassen. Verpasst ein Softwareunternehmen diesen Zug, "veraltet" die Software sehr schnell und ist in wenigen Jahren nicht mehr konkurrenzfähig.

Um diesen Umständen gerecht zu werden, wird nach Veröffentlichung des kommenden Releases, welches voraussichtlich im Juni 2014 erscheinen wird, die Kfz-Gutachten Software Sprintus Expert diesem Trend folgen und diese neuen Technologien integrieren und nutzen. Ab diesem Zeitpunkt wird Sprintus Expert nicht mehr auf Windows XP lauffähig sein.

Impressumspflicht bei Restwerteinstellungen

Das OLG Düsseldorf hat die Impressumspflicht (AZ: I-20 U 147/11) bei Einstellungen von Fahrzeugen in eine Restwertbörse bejaht.

Der Beklagte bot auf der Fahrzeug-Restwertbörse car.tv ein Fahrzeug an. Laut den AGB der Restwertbörse car.tv handelte es sich bei den eingestellten Inhalten der Nutzer nicht um ein verbindliches Verkaufsangebot.

Der Beklagte habe die gesetzliche Impressumspflicht verletzt, da keine ordnungsgemäßen Angaben gemacht wurden, argumentierte der Kläger. Die Beklagte vertrat den Standpunkt, dass lediglich der Anbieter selbst - also car.tv - die Impressumsangaben einhalten müsste.

Das OLG Düsseldorf hat die Pflicht zur Angabe eines Impressums bejaht.

Wird von einem Unternehmen ein Fahrzeug zum Verkauf auf einer Webseite abgeboten, auch wenn diese keine direkte Bestellmöglichkeit bietet, handelt es sich gleichwohl um einen Telemediendienst, der ebenfalls der Impressumspflicht unterliege.

Die bloße Werbung, auch wenn ohne unmittelbare Bestelloption, sei für den Betrieb eines Telemediendienst ausreichend. Es sei dabei nicht wesentlich, wie das Angebot durch den jeweiligen Diensteanbieter bewerkstelligt wird. Auch Unternehmen, welche selbst keine eigene Webseite betreibe, sondern fremde Ressourcen nutze, unterliege § 5 TMG.

Weiterlesen...(OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.12.2012 - Az.: I-20 U 147/11)

Kronosoft-Websites

  • Kronosoft Website
  • Sprintus Expert (Deutschland)
  • Sprintus Expert (Österreich)

Support

  • Sprintus Expert Deutschland
  • Sprintus Expert Österreich
  • Restwertzentrale

Beliebte Ressourcen

  • Sprintus Demoversion (Deutschland)
  • Sprintus Demoversion (Österreich)
  • Anmeldung zur Restwertzentrale
  • Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Fernwartung
  • ©1996-2020 Kronosoft e.K.
  • Kronosoft Logo